Bundesregierung: Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“

Andreas Frischholz
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Bundesregierung: Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“
Bild: Telefónica

Der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze soll künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ haben, um die Geschwindigkeit beim Ausbau zu erhöhen. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Mit dieser Vorgabe würde der Glasfaser- und Mobilfunkausbau in der Regel den Vorrang erhalten, wenn es bei Ausbauvorhaben zu Konflikten mit anderen öffentlichen Interessen wie dem Baurecht sowie dem Natur- oder Denkmalschutz kommt. Ein Freifahrtschein ist dieser Passus aber nicht. Verfahren und Genehmigungsprozesse sollen so aber beschleunigt werden, heißt es in der Mitteilung des Bundesdigitalministeriums, das für die entsprechende Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) verantwortlich ist.

Letztlich steht der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen damit auf einer Stufe mit dem Ausbau von Stromnetzen und Erneuerbaren Energien. Die neuen Regeln sind bis zum 31.12.2030 befristet. Damit orientiert man sich an den Plänen der Bundesregierung, die den flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030 abschließen will.

Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause

Der Kabinettsbeschluss ist dabei der erste Schritt, nun müssen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD über den Gesetzesvorschlag beraten und diesen in den Bundestag einbringen. Laut dem Bundesdigitalministerium könnte das Gesetz aber noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Der Bundesrat hat sich in der letzten Sitzung bereits dafür ausgesprochen, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau als überragendes öffentliches Interesse einzustufen. Zusätzlich fordern die Länder, dass die Bundesregierung die Mobilfunkgesellschaft weiterbetreibt. Diese errichtet selbst Funkmasten, um Funklöcher in entlegenen Regionen zu schließen.

Pläne liegen seit langem in der Schublade

Ursprünglich wollte schon die alte Ampel-Regierung den Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ klassifizieren und dem den Ausbau erleichtern. Das Gesetz schaffte es aber nicht mehr vor dem Ende der Ampel durch den Bundestag.

Branchenverbände begrüßen den Schritt

Branchenverbände wie der Breko begrüßen den Schritt. Ein „hohes Ausbautempo braucht höchste Priorität – das hat Schwarz-Rot erkannt und hält Wort“, sagt Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros. Der Glasfaserausbau würde sowohl von den einfacheren Genehmigungsverfahren als auch der höheren Planungssicherheit profitieren, die mit der Regelung einhergehe.

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