KI-Training mit Nutzerdaten: Eilantrag der Verbraucher­zentrale NRW gegen Meta abgelehnt

Frank Hüber
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KI-Training mit Nutzerdaten: Eilantrag der Verbraucher­zentrale NRW gegen Meta abgelehnt
Bild: Verbraucherzentrale NRW

Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf Meta ab dem 27. Mai wie geplant Inhalte der Nutzer aus Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden – sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.

Wir bedauern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sehr“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Diese hält die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI für hoch problematisch. Durch die Ablehnung des Eilantrags wurden nun jedoch Fakten geschaffen, Meta darf die Daten benutzen. Die Verbraucherzentrale NRW hat weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form, doch gegen die Entscheidung des OLG Köln im Eilverfahren gibt es keine Rechtsmittel. Die Verbraucherzentrale NRW prüft deshalb ein Vorgehen in einem Hauptsacheverfahren. Auch der Hamburger Beauftragte für Datenschutz hatte gestern verkündet, Schritte gegen das anstehende KI-Training eingeleitet zu haben.

Im Zentrum des juristischen Streits steht Metas Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ zur Nutzung der veröffentlichten Inhalte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ist diese Begründung nicht ausreichend. Stattdessen sei nach ihrer Auffassung eine aktive Zustimmung der Benutzer zur Nutzung ihrer Daten für das Training der KI notwendig. Aufgrund des Umfangs der infrage stehenden Daten hält die Verbraucherzentrale NRW es für notwendig, dass die Nutzer ein Mitspracherecht behalten und nicht bloß eine Widerspruchsmöglichkeit.

Widerspruch bis 26. Mai möglich

Wer nicht möchte, dass die eigenen Inhalte für KI-Systeme verwendet werden, kann noch bis zum 26. Mai 2025 aktiv widersprechen. Wer beide Dienste nutzt, muss für Facebook und Instagram einzeln widersprechen, es sei denn die Konten sind miteinander verknüpft. Der Widerspruch muss nicht begründet werden.

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